❓ Dokument 20/11697
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Problematik der Altersarmut und der daraus resultierenden Härtefälle für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler in Hessen thematisiert. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen einer Stiftung zur Abmilderung dieser Härtefälle eingegangen, die von der Bundesregierung geschaffen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere jüdische Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion, Spätaussiedlerinnen und -aussiedler sowie Menschen, die von der Ost-West-Rentenüberleitung betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage zielt darauf ab, die Ungerechtigkeiten und individuellen Härten zu beleuchten, die aus der Rentenüberleitung resultieren, und die Position der Landesregierung zur Einrichtung eines Härtefallfonds zu erfragen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erkennt die Notwendigkeit eines Ausgleichs für die betroffenen Gruppen an, sieht jedoch die finanzielle Verantwortung beim Bund. Es wurde festgestellt, dass die bisherigen Regelungen unzureichend sind und dass eine Beteiligung der Länder an der Stiftung nicht in Betracht gezogen wird.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Herausforderungen der Altersarmut und die unzureichende Unterstützung für betroffene Gruppen auf. Die Diskussion um die Stiftung und den Härtefallfonds ist politisch umstritten, da die Verantwortung für die Rentenregelungen beim Bund liegt, während die Länder in der finanziellen Verantwortung stehen.