❓ Dokument 20/11733
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 auf den Haushalt des Landes Hessen hat. Das Urteil erklärt das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig und könnte somit auch die Haushaltslage der Länder beeinflussen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung von Hessen, die Bundesregierung sowie die Bürgerinnen und Bürger, die von den Haushaltsentscheidungen betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Informationsweitergabe zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung sowie zu den erwarteten Haushaltsauswirkungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers der Finanzen stellt fest, dass das Urteil keine unmittelbaren Folgen für Hessen hat, da Hessen im Doppelhaushalt 2023/2024 keine Notlagenkredite verwendet und keine Sondervermögen mit Kreditermächtigungen bestehen.
⚡ Einordnung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte langfristige Auswirkungen auf die Haushaltsautonomie der Länder haben, jedoch sieht die hessische Landesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf.