❓ Dokument 20/1176
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans in Hessen thematisiert, insbesondere die Einordnung von Gemeinden entlang der Entwicklungsachse Fulda als Verdichtungsraum. Die Auswirkungen auf die finanzielle Zuweisung an die Kommunen werden ebenfalls erörtert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden entlang der A66 zwischen Frankfurt und Fulda sowie deren Bürger, die von Änderungen im Status und den finanziellen Zuweisungen des Landes betroffen sein könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Einordnung der Gemeinden als Verdichtungsraum, den finanziellen Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich und den Kriterien zur Abgrenzung ländlicher Raum und Verdichtungsraum gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung umfassen Informationen über die Empfehlungen der Expertenkommission ZORa, die Kriterien zur Abgrenzung von Raumstrukturen und die finanziellen Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden. Es wird festgestellt, dass die Gemeinden Neuhof und Flieden nicht innerhalb des definierten Korridors für Verdichtungsräume liegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die politischen Diskussionen um die Raumordnung in Hessen und die damit verbundenen finanziellen Implikationen für die Kommunen. Die Einordnung als Verdichtungsraum könnte erhebliche Auswirkungen auf die Zuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich haben.