❓ Dokument 20/11775
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Umsetzung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes thematisiert, das die Feststellung des Geschlechts einer Person durch subjektive Wahrnehmung anstelle objektiver Merkmale ermöglichen soll.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten, sowie Institutionen, die mit der Ausstellung von Dokumenten in Verbindung stehen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Angemessenheit der bisherigen Feststellung des Geschlechts, zur wissenschaftlichen Basis der Weiterentwicklung des medizinischen Verständnisses von Geschlechtsidentität und zur praktischen Umsetzung des Gesetzes gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung äußert sich nicht zu den Fragen, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine detaillierte Antwort auf die Fragen liegt somit nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft wichtige Fragen zur gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung von Geschlechtsidentität auf und könnte weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Personen und die Verwaltung haben.