❓ Gestattungsanträge beim Staatlichen Schulamt Fulda
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Sabine Waschke befasst sich mit den Gestattungsanträgen, die Berufsschüler im Schulamtsbezirk Fulda stellen müssen, um eine Schule außerhalb ihres Schulamtsbezirks zu besuchen. Es wird untersucht, wie viele Anträge in den Jahren 2015 bis 2019 gestellt und genehmigt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Berufsschülerinnen und -schüler im Schulamtsbezirk Fulda sowie die entsprechenden Berufsschulen in dieser Region.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie viele Gestattungsanträge in den Jahren 2015 bis 2019 gestellt und wie viele davon genehmigt wurden. Zudem wird gefragt, wie viele Schüler ohne Gestattungsantrag beschult wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Insgesamt wurden von 2015 bis 2019 im Schulamtsbezirk Fulda 237 Gestattungsanträge gestellt, von denen 191 genehmigt wurden. Im Jahr 2019 sind noch nicht alle Anträge abschließend beschieden. Es gab Fälle, in denen Schüler ohne Gestattungsantrag an zwei Schulen eingeschult wurden, jedoch keine Fälle, in denen eine Aufnahme wegen eines fehlenden Antrags verweigert wurde.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen mit konkreten Zahlen reagiert, die die Anzahl der Gestattungsanträge und deren Genehmigungen betreffen. Es wird auf die Regelungen des Hessischen Schulgesetzes verwiesen, die den Rahmen für die Gestattungsanträge bilden.