❓ Personalmangel in der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im hessischen Gesundheitswesen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Personalmangel in der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im hessischen Gesundheitswesen. Es wird auf die Auswirkungen des Personalmangels auf die Ermittlungen eingegangen und Fragen zur Besetzung der vakanten Stelle gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter der Zentralstelle sowie die Institutionen im hessischen Gesundheitswesen, insbesondere die Kliniken, die Gegenstand von Ermittlungen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach dem Grund für die vakante Stelle, ob diese ausgeschrieben wurde, welche Maßnahmen zur Gewinnung von Experten ergriffen werden und welche Verfahren aufgrund des Personalmangels nicht ausreichend vorangetrieben werden konnten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine Personalstelle seit Juli 2018 nicht besetzt ist und die Besetzung aufgrund interner Geschäftsverteilungen nicht erfolgt. Es wird erläutert, dass die Stelle nicht ausgeschrieben wurde, da es sich um eine Abordnungsstelle handelt. Zudem wird auf die Schwierigkeiten hingewiesen, geeignete Experten zu gewinnen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass der Personalmangel die Ermittlungen in Krankenhausverfahren beeinträchtigt. Die Landesregierung gibt an, dass keine Verfahren aufgrund des Personalmangels verzögert wurden. Die Anfrage enthält die Antworten der Regierung auf die gestellten Fragen.