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HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/1213

17. Juli 2026Dokument 20/1213 · WP 20Hessen
Lisa Gnadl, Tobias Eckert
LandesfeuerwehrschuleBildungsurlaubsgesetzHessenFeuerwehrAusbildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Notwendigkeit der Anerkennung der Landesfeuerwehrschule als Bildungsträger nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz erörtert. Dies soll helfen, die Ausbildung von Feuerwehrleuten zu verbessern und die Belastungen für die Kommunen zu reduzieren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Feuerwehrleute in Hessen, die an Ausbildungslehrgängen teilnehmen, sowie die Kommunen, die für die Ausbildungskosten aufkommen müssen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, ob die Landesregierung die Anerkennung der Landesfeuerwehrschule als Bildungsträger nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz unterstützt und welche Argumente dafür oder dagegen sprechen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erkennt die Problematik an, sieht jedoch keine Vorteile in der Anerkennung der Landesfeuerwehrschule als Bildungsträger, da dies keine Auswirkungen auf die Kostenträgerschaft hätte. Die bestehenden Regelungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes werden als ausreichend erachtet.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antwort der Regierung zeigen die Herausforderungen in der Ausbildung von Feuerwehrleuten auf und verdeutlichen die finanziellen Belastungen für die Kommunen. Die Diskussion um die Anerkennung als Bildungsträger könnte Auswirkungen auf die Ausbildungsbedingungen und die Finanzierung haben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1213, Wahlperiode 20, eingereicht 13. September 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.