❓ Dokument 20/1213
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Notwendigkeit der Anerkennung der Landesfeuerwehrschule als Bildungsträger nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz erörtert. Dies soll helfen, die Ausbildung von Feuerwehrleuten zu verbessern und die Belastungen für die Kommunen zu reduzieren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Feuerwehrleute in Hessen, die an Ausbildungslehrgängen teilnehmen, sowie die Kommunen, die für die Ausbildungskosten aufkommen müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung die Anerkennung der Landesfeuerwehrschule als Bildungsträger nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz unterstützt und welche Argumente dafür oder dagegen sprechen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erkennt die Problematik an, sieht jedoch keine Vorteile in der Anerkennung der Landesfeuerwehrschule als Bildungsträger, da dies keine Auswirkungen auf die Kostenträgerschaft hätte. Die bestehenden Regelungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes werden als ausreichend erachtet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort der Regierung zeigen die Herausforderungen in der Ausbildung von Feuerwehrleuten auf und verdeutlichen die finanziellen Belastungen für die Kommunen. Die Diskussion um die Anerkennung als Bildungsträger könnte Auswirkungen auf die Ausbildungsbedingungen und die Finanzierung haben.