❓ Dokument 20/1236
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Möglichkeit der Digitalisierungsförderung für Krankenhäuser in Hessen thematisiert. Es werden Fragen zur Antragstellung, Förderhöhe und Bedingungen behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Krankenhäuser in Hessen, insbesondere Plankrankenhäuser und deren Träger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob Krankenhäuser Digitalisierungsförderung beantragen können, in welcher Höhe dies möglich ist und welche Bedingungen gelten. Zudem wird nach der Anzahl der genehmigten Anträge gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Krankenhäuser können bis zu 500.000 € pro Jahr für Digitalisierungsprojekte beantragen. Die Anträge müssen in Hessen durchgeführt werden und einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung leisten. Bisher wurden zwei Anträge genehmigt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung verfolgt eine Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen, die in der aktuellen Legislaturperiode intensiviert werden soll. Dies könnte Auswirkungen auf die Versorgung und Digitalisierung im Gesundheitssektor haben.