❓ Beauftragung von Gutachten, Beratungsleistungen oder fachlichen Einschätzungen im Finanzbereich der Staatskanzlei
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Beauftragung von Gutachten und Beratungsleistungen durch die Hessische Staatskanzlei. Die Fragesteller möchten detaillierte Informationen zu den beauftragten Leistungen und den damit verbundenen Kostenvolumina erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter der Staatskanzlei sowie die Bürger, die von den Entscheidungen und Beratungen der Staatskanzlei betroffen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den konkreten Beauftragungen, den Kriterien für die Kostenvolumina, der Notwendigkeit öffentlicher Ausschreibungen und den Gründen, warum die Staatskanzlei die Leistungen nicht selbst erbringen konnte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Staatskanzlei verweist darauf, dass die gewünschten Informationen bereits in einer früheren Anfrage (Drs. 20/154) bereitgestellt wurden. Es wird erklärt, dass bei den genannten Verträgen keine öffentliche Ausschreibung erforderlich war, da die Auftragswerte unter den festgelegten Schwellenwerten lagen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Staatskanzlei nicht alle Informationen zur Verfügung stellt. Es wird auf die finanziellen Einzelvolumina der Beauftragungen hingewiesen, die zwischen 2.856 € und 62.523 € liegen. Die Staatskanzlei führt aus, dass die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung von den Auftragswerten abhängt.