❓ Ausgaben für Schutzsuchende
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird nach den Ausgaben des Landes Hessen für verschiedene Gruppen von Schutzsuchenden gefragt. Die Fragesteller interessieren sich für die finanziellen Mittel, die in den Jahren 2014 bis 2019 für diese Personen ausgegeben wurden, und fordern eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schutzsuchende in Hessen, einschließlich Ausländer, die aus humanitären Gründen in Deutschland sind, sowie unbegleitete minderjährige Zuwanderer und ausreisepflichtige Ausländer.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen konkret nach den Ausgaben für verschiedene Personengruppen von Schutzsuchenden und fordern eine Differenzierung dieser Ausgaben nach Haushaltsjahren und Arten von Leistungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben nicht möglich ist, da keine entsprechenden Statistiken geführt werden. Die Ausgaben für die Erstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz, die Erstaufnahme und unbegleitete minderjährige Ausländer werden in den Jahren 2014 bis 2018 aufgelistet, jedoch ohne Differenzierung nach den angefragten Kriterien.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont, dass die Erhebung von Statistiken nur erfolgt, wenn ein übergreifender Zweck verfolgt wird. Die Ausgaben für Schutzsuchende werden in den Jahren 2014 bis 2018 in einer Tabelle dargestellt, die Gesamtsumme beträgt 865.946 T€ für 2018. Die Antwort wurde am 18. Dezember 2019 verfasst.