❓ Dokument 20/1278
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Problematik der Sozialbeiträge für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung thematisiert. Die Fragesteller stellen Fragen zur aktuellen Regelung und zur Haltung der Hessischen Landesregierung zu einem Antrag des Freistaates Bayern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Arbeitnehmer, die Betriebsrenten beziehen, sowie die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Notwendigkeit von Änderungen der Regelungen zur Verbeitragung von Betriebsrenten gestellt und zur Ablehnung eines Antrags des Freistaates Bayern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung hält die derzeitige Regelung für verfassungsgemäß und befürwortet keine Gesetzesänderungen, solange keine gesicherte Refinanzierung der Mindereinnahmen gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung der betrieblichen Altersversorgung nicht die originäre Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Kontroversen um die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten auf und die unterschiedlichen Positionen der Bundesländer. Die Hessische Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, was auf Widerstand gegen bundesweite Änderungen hinweist.