❓ Genehmigungspflichtige (Nutz-) Tierhalteanlagen in Hessen (Massentierhaltung) Teil II
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Situation von genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Tierhaltungsanlagen in Hessen beleuchtet. Die Fragesteller fordern Informationen über die Anzahl und Art der Anlagen sowie deren Betreiber.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Tierhaltungsanlagen, Landwirte und die Bevölkerung in Hessen, die durch die Tierhaltung und deren Genehmigung beeinflusst werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl und den Details genehmigungspflichtiger und nicht genehmigungspflichtiger Tierhaltungsanlagen in Hessen sowie nach bereits genehmigten, aber noch nicht betriebenen Anlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz enthält Informationen zu den genehmigungspflichtigen Anlagen, die in Hessen betrieben werden, und stellt fest, dass für nicht genehmigungspflichtige Anlagen keine Daten vorliegen. Es werden keine neuen Genehmigungsanträge gemäß § 4 BImSchG gemeldet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Es liegen keine aktuellen Genehmigungsanträge vor, und die Ministerin verweist auf die Zuständigkeit der Kreise für nicht genehmigungspflichtige Anlagen.