❓ Entsorgung von Windkraftanlagen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Entsorgung von Windkraftanlagen, insbesondere die Schwierigkeiten bei der Wiederverwertung von Materialien wie carbonfaserverstärkten Kunststoffen (CFK). Es wird auf die Herausforderungen hingewiesen, die durch die bevorstehende Stilllegung vieler geförderter Anlagen ab 2020 entstehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Windkraftanlagen, Unternehmen der Entsorgungswirtschaft sowie die Umwelt, da die Entsorgung von gefährlichen Materialien wie CFK besondere Herausforderungen mit sich bringt.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach geeigneten Verfahren zur Entsorgung und Wiederverwertung von Verbundwerkstoffen, der Anzahl der verfügbaren Entsorgungsanlagen und den geplanten Zwischenlagern für nicht verwertbare Materialien.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Herausforderungen bei der Entsorgung von CFK hingewiesen und erklärt, dass derzeit nur das Pyrolyseverfahren großtechnisch erprobt ist. Die Anzahl der spezialisierten Unternehmen und Entsorgungsanlagen ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Entsorgungskosten für Verbundwerkstoffe liegen bei etwa 400 € pro Abrechnungseinheit.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Entsorgung von Windkraftanlagen und deren Materialien nicht ausreichend geregelt ist. Die Landesregierung hat keine konkreten Zahlen zur Verwertung und Entsorgung vorgelegt und verweist auf laufende Forschungsprojekte.