❓ Dokument 20/1336
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Regelung zu Mindestabständen von Stromleitungen zur Wohnbebauung thematisiert. Der Fragesteller, Dr. Stefan Naas von den Freien Demokraten, möchte wissen, aus welchen Gründen diese Abstandsregelungen im Landesentwicklungsplan festgelegt wurden und unter welchen Umständen Ausnahmen zulässig sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwohner in der Nähe von Höchstspannungsfreileitungen, insbesondere in Wohngebieten sowie Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit der Mindestabstände sowie zur Anwendung dieser Regelungen auf bestehende und neue Wohngebiete gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erläutert, dass die Mindestabstände von 400 m zu Wohngebäuden und 200 m zu Wohngebieten im Außenbereich festgelegt wurden, um den Schutz des Wohnumfeldes zu gewährleisten. Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, wenn die Einhaltung unzumutbar ist.
⚡ Einordnung
Die Regelungen sind politisch relevant, da sie den Gesundheitsschutz der Bevölkerung betreffen und Diskussionen über die Planung neuer Wohngebiete in der Nähe bestehender Stromleitungen anstoßen. Die Landesregierung sieht keine Unklarheiten im Geltungsbereich der Regelungen.