❓ Kopftuch im Schuldienst Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Rolf Kahnt thematisiert die Anzahl und die Umstände von Lehrerinnen in Hessen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Es wird auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen verwiesen, das die berufliche Benachteiligung von kopftuchtragenden Lehrerinnen behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Lehrerinnen in Hessen, insbesondere solche, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, sowie die Schulen, an denen sie unterrichten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, deren Verbeamtung und zu möglichen Verboten an Schulen.
🔎 Was wurde geantwortet?
In Hessen unterrichten seit 2003 insgesamt 35 Lehrerinnen mit Kopftuch. Von diesen sind neun Tarifbeschäftigte. Es wurden keine Verbote zum Tragen eines Kopftuchs an Schulen in Hessen ausgesprochen, und es sind keine Streitigkeiten bekannt geworden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Anzahl der Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, und deren Verbeamtung von Bedeutung sind. Die Landesregierung hat keine Verbote zum Tragen eines Kopftuchs an Schulen erlassen und bestätigt, dass keine Streitigkeiten in diesem Zusammenhang bekannt sind.