❓ Kopftuch im Schuldienst Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtlichen Schritte von muslimischen Lehrerinnen in Hessen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Es wird auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen verwiesen, das die Ansprüche zweier Lehrerinnen auf Entschädigung abgelehnt hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind muslimische Lehrerinnen und Erzieherinnen in Hessen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt, ob es zwischen 2003 und 2014 sowie nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts juristische Schritte von muslimischen Lehrerinnen gegen das Land Hessen gab und wie viele Erzieherinnen und Studentinnen aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass zwischen 2003 und 2014 keine juristischen Schritte von muslimischen Lehrerinnen gegen das Land Hessen unternommen wurden. Zudem liegen keine Informationen über die Anzahl der Erzieherinnen und Studentinnen vor, die ein Kopftuch tragen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es juristische Schritte gegeben haben könnte. Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über die Anzahl der betroffenen Erzieherinnen und Studentinnen. Die Antworten stammen von Dr. Manuel Lösel, der in Vertretung antwortet.