❓ Dokument 20/1370
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Umsetzung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes in Hessen bei der Überführung von Leichen ins Ausland thematisiert. Insbesondere wird auf die Herausforderungen eingegangen, die Migrantinnen und Migranten, vor allem aus der muslimischen Gemeinschaft, bei der Bestattung in ihrer Heimat haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Migrantinnen und Migranten in Hessen, insbesondere Angehörige muslimischer Glaubensgemeinschaften sowie Bestattungsunternehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst Fragen zur Gesetzeslage bei Auslandsüberführungen, zu Beschwerden über die Praxis, zu den Herausforderungen bei der Einhaltung der Vorschriften und zu den Arbeitsbedingungen von Bestattungsunternehmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Beschwerden zur Praxis bei Auslandsüberführungen erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vollzug des Gesetzes den Kommunen obliegt. Die Probleme bei der Einhaltung der Vorschriften sind der Regierung nicht bekannt, und es sind derzeit keine Änderungen am Gesetz geplant.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen für Bestattungsunternehmen und die betroffenen Familien. Es gibt keine aktuellen Beschwerden, was auf eine möglicherweise unzureichende Kommunikation zwischen den Betroffenen und der Landesregierung hinweisen könnte. Die Einhaltung der Vorschriften wird als wichtig erachtet, um unnatürliche Todesursachen zu erkennen.