❓ Dokument 20/1386
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, in welchem Umfang Universitätsprofessoren in Hessen Nebentätigkeiten anzeigen und genehmigen lassen müssen. Es wird auf die gesetzlichen Grundlagen und die Anzahl der angezeigten sowie genehmigten Nebentätigkeiten eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Universitätsprofessoren in Hessen sowie die Hochschulen, an denen sie tätig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzeige- und Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten sowie zur Anzahl der seit dem Jahr 2000 angezeigten und genehmigten Nebentätigkeiten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin für Wissenschaft und Kunst gibt an, dass die Anzeige- und Genehmigungspflicht nach dem Hessischen Beamtengesetz geregelt ist. Die Zahlen der angezeigten und genehmigten Nebentätigkeiten von 2008 bis 2019 werden detailliert aufgelistet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Praxis der Nebentätigkeiten von Professoren und deren Regulierung, was für die Hochschulpolitik von Bedeutung ist. Es wird keine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema erwähnt, jedoch könnte die Thematik für die Öffentlichkeit von Interesse sein, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und die Verbindung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.