❓ Beauftragte der Hessischen Landesregierung
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Benennung der Beauftragten der Hessischen Landesregierung thematisiert. Es wird nach den namentlichen Benennungen der Beauftragten für verschiedene Bereiche gefragt, da die Landesregierung bisher keine Namen veröffentlicht hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beauftragten der Hessischen Landesregierung sowie die Gruppen, für die diese Beauftragten zuständig sind, wie Menschen mit Behinderung und Kinder- und Jugendrechte.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur namentlichen Benennung der Beauftragten in verschiedenen Bereichen gestellt, sowie zur Vergütung des Beauftragten für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung nennt die namentlichen Beauftragten für verschiedene Bereiche und gibt an, dass die Vergütung des Beauftragten für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen 3.000 € monatlich beträgt, zusätzlich zu Reisekosten. Zudem werden jährliche Personal- und Sachmittel genannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern die namentliche Benennung der Beauftragten und stellen Fragen zur Vergütung. Die Landesregierung nennt konkrete Namen und Beträge, die für die Beauftragten vorgesehen sind, und betont, dass die Beauftragungen unabhängig von Parteizugehörigkeiten erfolgen.