❓ Wasserkraft in Hessen Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Wiebke Knell thematisiert die Nutzung von Wasserkraft zur Stromerzeugung in Hessen und die damit verbundenen ökologischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet die Fragen zur Effizienz des Mindestwassererlasses und zur Beteiligung der Wasserkraftanlagenbetreiber.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Wasserkraftanlagenbetreiber, Umweltverbände, die Landesregierung sowie die aquatische Lebensgemeinschaft in den Gewässern Hessens.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen durch den Mindestwassererlass, zur Beteiligung der Betreiber an diesem Verfahren und zu Förderprogrammen für Wasserkraftanlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Ministerin erklärt, dass die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes die Mindestwasserführung zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen verschärft hat. Die Wasserkraftanlagenbetreiber wurden im Vorfeld des Mindestwassererlasses beteiligt. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, einschließlich Fischaufstiegsanlagen.
⚡ Einordnung
Die Fraktion der Freien Demokraten hat die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung antwortet, dass die Mindestwasserregelung darauf abzielt, den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern. Es werden keine konkreten Zahlen oder Fristen genannt, jedoch wird auf die Bedeutung der ökologischen Funktionen der Gewässer hingewiesen.