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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Grundbildungszentren

11. Februar 2019Dokument 20/141 · WP 20Hessen
Moritz Promny
AlphabetisierungGrundbildungErwachseneHessenBildungszentren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Einrichtung und Förderung von Grundbildungszentren in Hessen im Rahmen der Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener. Es wird auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener eingegangen, die seit 2016 durch fünf hessische Grundbildungszentren umgesetzt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Erwachsene mit geringen Lese- und Schreibfertigkeiten sowie die Träger der Grundbildungszentren in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Bewertung der Maßnahmen zur Alphabetisierung, der Anzahl und Art der realisierten Unterstützungsangebote, der Anzahl der unterstützten Personen sowie den zukünftigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundbildungszentren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung beschreibt die Vielfalt der Maßnahmen in den Grundbildungszentren, einschließlich Beratungs- und Einstufungsangeboten. Es wird berichtet, dass die ersten fünf Grundbildungszentren bis Ende 2019 gefördert werden und dass die Träger in die Planung zukünftiger Maßnahmen einbezogen werden. Die Förderung der bestehenden Zentren ist nach 2019 nicht vorgesehen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung in Hessen unzureichend sind. Die Landesregierung antwortet, dass die Grundbildungszentren erfolgreich arbeiten und dass die Träger für die Nachhaltigkeit ihrer Angebote verantwortlich sind. Die maximale Förderdauer von vier Jahren endet am 31. Dezember 2019.

Quelle: Hessen, Dokument 20/141, Wahlperiode 20, eingereicht 11. Februar 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.