❓ Dokument 20/142
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird das Thema Delirmanagement in hessischen Krankenhäusern behandelt. Es wird untersucht, welche Krankenhäuser entsprechende Maßnahmen umsetzen, welche Dokumentationsmethoden verwendet werden und wie die Schulung des Personals aussieht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Patienten in hessischen Krankenhäusern, insbesondere ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für Delir haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Umsetzung des Delirmanagements in Krankenhäusern, zu Schulungsangeboten für das Personal und zur Dokumentation von Delirfällen aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten zeigen, dass 19 von 23 befragten Krankenhäusern ein Delirmanagement implementiert haben. Dokumentationsmethoden wie der CAM-Score und die ICDSC werden genutzt. Schulungen zum Delirmanagement werden in den meisten Kliniken angeboten. Es wurde festgestellt, dass 20.322 Patienten im Jahr 2017 ein Delir hatten, wobei 36% dieser Fälle mit Demenz verbunden waren.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Notwendigkeit einer flächendeckenden Umsetzung der S3-Leitlinie zum Delirmanagement in Hessen. Es gibt Hinweise auf Defizite in der Umsetzung, die durch gesetzliche Änderungen angegangen werden sollen.