❓ Dokument 20/1437
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Situation der Grabstätten von Euthanasieopfern in Hessen thematisiert. Es wird auf die gesetzlichen Vorgaben zur Erhaltung dieser Gräber eingegangen und die mangelhafte Umsetzung in der Vergangenheit kritisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie sowie deren Angehörige. Die Gemeinden in Hessen sind für die Erhaltung und Pflege der Gräber zuständig.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Lage und Anzahl der Gräber, zur gesetzlichen Grundlage für deren Pflege und zur finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass die Gräber der Euthanasieopfer unter das Gräbergesetz fallen. Es wird eine Gesamtzahl von 10.684 Opfern in Hessen genannt, die auf verschiedenen Friedhöfen begraben sind. Die Gemeinden sind für die Pflege zuständig, und es wurden keine Landesmittel bereitgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Gleichbehandlung der Gräber von Euthanasieopfern im Vergleich zu Soldatengräbern auf. Es gibt eine Diskussion über die angemessene Erinnerungskultur und die Verantwortung der Gemeinden.