❓ Dokument 20/1438
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Landesregierung zu den Grabstätten von Euthanasieopfern in Hessen befragt. Es wird erörtert, ob es Erkenntnisse über den Verkauf von Flächen an Privatpersonen gibt, auf denen diese Opfer begraben sind, sowie die Rolle des Volksbundes Kriegsgräberfürsorge bei der Ermittlung und Pflege dieser Gräber.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Opfer des NS-Terrors, deren Grabstätten in Hessen liegen, sowie deren Angehörige und die Gemeinden, die für die Pflege dieser Gräber zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Rolle des Volksbundes Kriegsgräberfürsorge, zu den gesetzlichen Vorgaben für die Gestaltung und Pflege von Gräbern sowie zur Beachtung internationaler Vorgaben bei der Gestaltung von Gräbern in Hadamar gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über den Verkauf von Flächen an anderen Orten als Idstein. Der Volksbund Kriegsgräberfürsorge hat eine beratende Funktion und führt Forschungsprojekte zur historischen Aufarbeitung durch. Die gesetzlichen Vorgaben für die Pflege von Gräbern ausländischer Zwangsarbeiter sind im Gräbergesetz festgelegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Verantwortung der Landesregierung und der Gemeinden für die Pflege von Grabstätten und wirft Fragen zur historischen Aufarbeitung auf. Es gibt eine gesellschaftliche Diskussion über den Umgang mit den Gräbern von NS-Opfern, die sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorruft.