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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/1440

17. Juli 2026Dokument 20/1440 · WP 20Hessen
Klaus Gagel
parteilosEinzelbewerberFünf-Prozent-KlauselWahlrechtHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, unter welchen Bedingungen parteilose Einzelbewerber im hessischen Landtag Landesstimmen erhalten können und welche Rolle die Fünf-Prozent-Klausel dabei spielt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind parteilose Einzelbewerber, Wählergruppen und die Wählerschaft in Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für parteilose Einzelbewerber und die Anwendung der Fünf-Prozent-Klausel aufgeworfen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Ministeriums erläutern, dass parteilose Einzelbewerber nicht Träger eines Wahlvorschlags sein können und die Fünf-Prozent-Klausel nur für Parteien und Wählergruppen gilt. Direktmandate können unabhängig von dieser Klausel erlangt werden.

⚡ Einordnung

Die Klärung dieser Fragen ist politisch relevant, da sie die Teilnahme von parteilosen Kandidaten an Wahlen und deren Chancen auf ein Mandat im Landtag betrifft. Dies könnte die politische Landschaft in Hessen beeinflussen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1440, Wahlperiode 20, eingereicht 25. Oktober 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.