❓ Dokument 20/1479
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie Geldauflagen in Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen in Hessen zugewiesen werden. Es werden spezifische Beträge und Empfänger für die Jahre 2018 und 2019 angefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind gemeinnützige Einrichtungen in Hessen, die Geldzuweisungen aus Strafverfahren erhalten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Informationen zu den Geldzuweisungen in den Jahren 2018 und 2019 sowie zur Auswahl der begünstigten Organisationen angefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Im Jahr 2018 erhielten gemeinnützige Einrichtungen vom Amtsgericht Bad Hersfeld insgesamt 49.680 Euro. Für 2019 liegen noch keine Daten vor. Die Auswahl der Organisationen erfolgt nach Ermessen der Gerichte, wobei ein Zusammenhang zwischen Delikt und Tätigkeitsbereich der Organisation besteht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Transparenz und die Kriterien der Geldvergabe aus Strafverfahren. Es gibt Diskussionen über die Effektivität des dezentralen Zuweisungssystems im Vergleich zu zentralen Modellen.