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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Beratungsleistungen Justizvollzug

4. November 2019Dokument 20/1491 · WP 20Hessen
Christiane Böhm
JustizvollzugKrankenversorgungTelefonkostenWirtschaftlichkeitBeratungsleistungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) thematisiert die Beratungsleistungen im Justizvollzug, insbesondere die stationäre Krankenversorgung der Gefangenen in hessischen Justizvollzugsanstalten. Es werden Fragen zur Ausgestaltung des Gesamtkonzepts, zur Wirtschaftlichkeit des Betriebs der JVA Hünfeld sowie zu den Telefonkosten und deren Regelungen aufgeworfen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Gefangene in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie die zuständigen Justizbehörden.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach dem Inhalt und Stand des Gesamtkonzepts für die Krankenversorgung, den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der JVA Hünfeld und den aktuellen sowie zukünftigen Regelungen zu Telefonkosten für Gefangene.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass ein Gesamtkonzept für die Krankenversorgung noch nicht vorliegt und weitere Prüfungen notwendig sind. Die Wirtschaftlichkeit des teilprivatisierten Betriebs der JVA Hünfeld wird als vorteilhaft für das Land Hessen bewertet. Die Telefonkosten sind aufgeschlüsselt, und es werden Informationen zu Neuverträgen und Regelungen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegeben.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die fehlende Umsetzung des Gesamtkonzepts für die Krankenversorgung negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Gefangenen haben könnte. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, und die Landesregierung nennt konkrete Zahlen zu den Telefonkosten und Vertragslaufzeiten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1491, Wahlperiode 20, eingereicht 4. November 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.