❓ Dokument 20/1493
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Herausforderungen im nichtrichterlichen Dienst in Hessen, einschließlich Überlastung, befristeter Arbeitsverträge und Aufstiegschancen. Es werden Fragen zur Anzahl der befristeten Arbeitsverträge, zur Entfristung, zu Home-Office-Möglichkeiten und zur Vergütung aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitarbeiter im nichtrichterlichen Dienst in Hessen, einschließlich Rechtspfleger, Verwaltungspersonal und Gerichtsvollzieher.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der befristeten Arbeitsverträge, zur durchschnittlichen Dauer bis zur Entfristung, zu einheitlichen Regelungen für Entfristungen, zu Home-Office-Möglichkeiten und zur Vergütung im nichtrichterlichen Dienst gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Zum 31. Oktober 2019 waren 890 Mitarbeiter im nichtrichterlichen Dienst in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Die durchschnittliche Dauer bis zur Entfristung beträgt 1,89 Jahre. Es sind derzeit keine einheitlichen Regelungen zur Entfristung geplant. Telearbeit wird grundsätzlich angeboten, sofern dienstliche Interessen gewahrt bleiben. Die Vergütung erfolgt nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen im nichtrichterlichen Dienst und könnte politische Diskussionen über Arbeitsbedingungen und Reformen im öffentlichen Dienst anstoßen. Die Antworten der Regierung zeigen, dass es bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gibt, jedoch noch weiterer Handlungsbedarf besteht.