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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Elternvertretungen in Hessen

4. November 2019Dokument 20/1498 · WP 20Hessen
Heiko Scholz
ElternvertretungenHessenKultusministeriumMitbestimmungsrechtSchulpolitik
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Rolle und die Herausforderungen von Elternvertretungen in Hessen. Es wird auf die Bedeutung dieser Institutionen für die Mitbestimmung der Eltern im schulischen Kontext eingegangen sowie auf die sinkenden Mitgliederzahlen und Konflikte zwischen Elternvertretungen und Schulvertretern.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Eltern, Schüler, Schulen, Schulämter und die Landesregierung in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt Fragen zur Bedeutung von Elternvertretungen, zu bestehenden Vertretungen auf Stadt- und Kreisebene, zu Entwicklungen der Mitgliederzahlen, zu Konflikten und zur Zusammenarbeit zwischen Eltern und der Landesregierung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung misst Elternvertretungen eine hohe Bedeutung bei. Es sind alle vorgesehenen Stadt- und Kreiselternbeiräte vorhanden, mit Ausnahme von Kelsterbach. Die Mitgliederzahlen des Landeselternbeirats schwankten zwischen 15 und 19 Mitgliedern in den letzten fünf Jahren. Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit wurden im Odenwaldkreis festgestellt, jedoch konnte eine sachliche Zusammenarbeit wiederhergestellt werden. Manipulationsversuche oder Zweifel an der Legitimität von Elternbeiräten wurden nicht bekannt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken hinsichtlich der sinkenden Bereitschaft von Eltern, sich in Elternvertretungen zu engagieren. Die Landesregierung hat keine Bestätigung oder Widerlegung für diese Wahrnehmung. Es gibt regelmäßige Treffen zwischen dem Kultusministerium und den Elternvertretungen, um die Zusammenarbeit zu fördern.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1498, Wahlperiode 20, eingereicht 4. November 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.