❓ Windkraftenergieanlagen: Vorranggebiete, Stilllegung und Verpflichtungserklärung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Windkraftenergieanlagen in Hessen, insbesondere die Eigentümer der Windvorranggebiete, die Genehmigungen der Anlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stilllegungen und Rückbau.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eigentümer von Windkraftanlagen, die Landesregierung, Kommunen sowie private Einzelpersonen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Eigentümern der Windvorranggebiete, der Anzahl der Anlagen, deren Genehmigungen in den nächsten zehn Jahren erlöschen, und den rechtlichen Grundlagen für Stilllegungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Eigentümer der Windvorranggebiete nicht bekannt sind. Es erlischt keine Genehmigung für die derzeit in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen in den nächsten zehn Jahren. 397 von 1.148 Anlagen stehen außerhalb der Vorranggebiete. Die rechtlichen Grundlagen für Stilllegungen und Rückbau sind klar definiert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD stellen die Fragen zur Windkraftnutzung und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und konkrete Zahlen und rechtliche Vorgaben genannt.