❓ Dokument 20/1500
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, ob bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Auflagen zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen für den Rückbau bestehen. Es werden auch Fragen zur finanziellen Absicherung und den Regelungen für Betreiberwechsel gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Windenergieanlagen, insbesondere Eigenbetriebe der Gebietskörperschaften sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob Sicherheitsleistungen für den Rückbau von Windenergieanlagen gefordert werden und wie die Landesregierung mit möglichen Finanzierungslücken umgeht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass Genehmigungen für Windenergieanlagen Auflagen zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen enthalten. Die Höhe dieser Sicherheitsleistungen variiert je nach Einzelfall. Eigenbetriebe müssen keine Bürgschaft stellen, eine Patronatserklärung genügt. Es gibt keine Hinweise auf geldliche Sicherheitsleistungen von Eigenunternehmen.
⚡ Einordnung
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass es unterschiedliche Regelungen für Betreiber von Windenergieanlagen gibt. Die Diskussion um die ausreichende Höhe der Sicherheitsleistungen und mögliche Finanzierungslücken bleibt politisch umstritten, da sie Auswirkungen auf die Umwelt und die Kosten für die Bürger haben könnte.