❓ Burka-Verbot im öffentlichen Dienst in Hessen
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Hessische Landesregierung gefragt, wie viele weibliche Bedienstete im öffentlichen Dienst Burka getragen haben oder dies planen. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Anzahl der Fälle seit dem 1. März 2018 zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind weibliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Hessen, einschließlich der Ministerien, der Hessischen Staatskanzlei und kommunaler Behörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentralen Fragen der Anfrage sind, wie viele Fälle es seit dem 1. März 2018 gegeben hat, in denen weibliche Beschäftigte Burka getragen haben oder dies planen, sowie eine Aufschlüsselung nach Landesdienst, Bundesbehörden und kommunalen Behörden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass seit dem 1. März 2018 in den Geschäftsbereichen der hessischen Ministerien und der Hessischen Staatskanzlei sowie bei den Kommunalen Spitzenverbänden keine entsprechenden Fälle bekannt geworden sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es keine Berichtspflicht seitens der Kommunen gibt, da Personalfragen der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die Vorbemerkung und die vorherige Anfrage 19/5818.