❓ Nachhilfegewährung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Nachhilfegewährung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Hessen und fragt nach der Anzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie der Förderbedingungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler in Hessen, insbesondere aus einkommensschwachen Familien, die Anspruch auf Lernförderung haben.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von der Lernförderung profitieren, der durchschnittlichen Fördersumme, der Bewilligungsdauer und dem Zeitpunkt der Fördermaßnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die durchschnittliche Fördersumme für SGB II-Empfänger im Jahr 2019 bei 546 Euro lag. Die Bewilligungsdauer und genaue Förderzahlen sind nicht immer erfasst oder variieren.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Nachhilfegewährung nicht in allen hessischen Kommunen gleich umgesetzt wird. Die Landesregierung sieht die Vorlage von Bestätigungen über Lernförderbedarfe als notwendig an, um individuelle Bedarfe abzuklären.