❓ Dokument 20/1531
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Wohnkostenlücke im SGB II in Hessen thematisiert. Es wird aufgezeigt, dass viele Menschen im Hartz-IV-Bezug hohe Mietkosten selbst tragen müssen, da diese als unangemessen eingestuft werden. Die Anfrage zielt darauf ab, die finanziellen Belastungen und die Anzahl der betroffenen Personen zu ermitteln.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Hartz-IV-Empfänger in Hessen, insbesondere Menschen in Bedarfsgemeinschaften, die Unterstützung für Kosten der Unterkunft benötigen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Zahlen der Leistungsberechtigten, den nicht übernommenen Kosten der Unterkunft und den Auswirkungen auf Bedarfsgemeinschaften gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung zeigen, dass in den Jahren 2015 bis 2019 zahlreiche Bedarfsgemeinschaften von nicht übernommenen Kosten betroffen waren. Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten beläuft sich auf mehrere Millionen Euro jährlich. Zudem wird aufgezeigt, wie viele Menschen Leistungen nach dem SGB II erhielten und wie viele davon Unterstützung für Unterkunftskosten benötigten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet ein wichtiges soziales Thema, das in der Öffentlichkeit und Politik diskutiert wird. Die hohen Mietkosten und die unzureichende Unterstützung für Hartz-IV-Empfänger sind umstritten und betreffen viele Bürger in Hessen.