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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Wohnkostenlücke im SGB II in Hessen - Teil 2

12. November 2019Dokument 20/1532 · WP 20Hessen
Christiane Böhm
WohnkostenSGB IIHessenKdU-RichtlinienMietkosten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) thematisiert die Wohnkostenlücke im SGB II in Hessen und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für Hartz-IV-Empfänger. Insbesondere wird auf die Anpassungen der kommunalen Richtlinien für die Kosten der Unterkunft und Heizung eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Menschen im Hartz-IV-Bezug in Hessen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet, die aufgrund unzureichender Mietkostenübernahmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage fragt nach den letzten Anpassungen der KdU-Richtlinien durch die hessischen Kommunen und den als angemessen geltenden Bruttokaltmieten. Zudem wird die Realisierbarkeit von Umzügen in kostengünstigere Wohnungen sowie die Angemessenheit der aktuellen Regelungen hinterfragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration listet die letzten Anpassungszeitpunkte der KdU-Richtlinien in den hessischen Kommunen auf und erläutert die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Es wird betont, dass die Prüfung der Angemessenheit stets im Einzelfall erfolgt und dass die kommunalen Träger für die Regelungen verantwortlich sind.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin, Christiane Böhm von der Fraktion Die Linke, verweist auf die erhebliche finanzielle Belastung von Hartz-IV-Empfängern durch nicht angemessene Mietkosten. Die Landesregierung hebt hervor, dass die Anpassungen der KdU-Richtlinien regelmäßig erfolgen müssen und dass die Angemessenheitsgrenzen auf aktuellen Mietmarktdaten basieren.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1532, Wahlperiode 20, eingereicht 12. November 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.