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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Krankenpflegehelfer II

14. November 2019Dokument 20/1541 · WP 20Hessen
Dr. Daniela Sommer, Angelika Löber
KrankenpflegehelferAusbildungLehrkräfteHessenGesundheitsberufe
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Situation der Ausbildung von Krankenpflegehelfern in Hessen thematisiert. Es wird auf die Herausforderungen hingewiesen, die sich aus den gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation der Lehrkräfte ergeben. Die Fragesteller äußern Bedenken bezüglich der Verfügbarkeit von qualifizierten Lehrkräften und der Auswirkungen auf die Ausbildungskapazitäten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Ausbildungsstätten für Krankenpflegehelfer, die Lehrkräfte in diesem Bereich sowie die angehenden Krankenpflegehelfer und die gesamte Pflegebranche in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung Handlungsbedarf sieht, um ausreichend qualifizierte Lehrkräfte auszubilden und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Qualifikation der Lehrkräfte aus bundesrechtlichen Vorgaben resultieren und eine Absenkung der Anforderungen nicht sinnvoll sei. Es wird auf die aktuelle Situation der Lehrkräfte in den Krankenpflege- und Altenpflegeschulen verwiesen, wobei keine Prognosen über den zukünftigen Bedarf vorliegen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass ein Mangel an qualifizierten Lehrkräften die Ausbildungskapazitäten gefährdet. Die Landesregierung stellt fest, dass es in Hessen 26 staatlich anerkannte Krankenpflegehilfeschulen gibt und dass die Ausbildungskapazitäten gewachsen sind. Zudem wird auf die Ergebnisse des Hessischen Pflegemonitors verwiesen, der 2016 durchgeführt wurde.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1541, Wahlperiode 20, eingereicht 14. November 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.