❓ Freiwillige Rückkehr mit der Förderrichtlinie des Landes Hessen Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die freiwillige Rückkehr von Ausländern in ihr Heimatland und die entsprechenden Fördermöglichkeiten des Landes Hessen. Es wird auf die Förderrichtlinie Hessen eingegangen, die seit 2017 in Kraft ist und die Bedingungen für die Förderung der freiwilligen Rückkehr regelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ausreisewillige Ausländer, die in Hessen leben und die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der förderungsberechtigten Personen von 2014 bis 2019, der Anzahl der Rückkehrer seit 2014 sowie der Personen, die zusätzliche Förderungen beantragt oder erhalten haben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Anzahl der förderungsberechtigten Personen nicht abschließend beziffert werden kann. Für die Jahre 2017 bis 2019 wurden 180, 435 und 418 geförderte Ausreisen verzeichnet. Es wird auch auf die Erfassung von kumulativen Förderungen hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat bereits in einer früheren Drucksache (20/1198) Informationen zur finanziellen Beteiligung Hessens an der freiwilligen Rückkehr gegeben. Die Förderrichtlinie ist seit dem 01.03.2017 in Kraft und die Förderung erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen.