❓ Freiwillige Rückkehr mit der Förderrichtlinie des Landes Hessen Teil II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die freiwillige Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer und die finanziellen Aspekte dieser Rückkehr. Es wird auf die Förderrichtlinie Hessen verwiesen, die seit 2017 in Kraft ist und die staatliche Förderung regelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausländer, die in Hessen leben und eine freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland anstreben.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Kosten, die der Landesregierung durch das Rückkehrprogramm seit 2014 entstanden sind, sowie nach einer detaillierten Aufschlüsselung dieser Kosten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Kosten für die Jahre 2017 bis 2019 aufgeschlüsselt und gibt an, dass die Förderung der freiwilligen Rückkehr durch Mittel des Landes Hessen erfolgt. Eine detaillierte Differenzierung der Kosten ist jedoch nicht möglich.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat die Kosten für die Förderung der freiwilligen Rückkehr in den Jahren 2017 bis 2019 aufgelistet, jedoch keine genaue Aufschlüsselung für bestimmte Kostenarten wie Dolmetscher- oder Verwaltungskosten bereitgestellt.