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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Versorgungsengpässe mit Medikamenten

26. November 2019Dokument 20/1585 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
MedikamentenengpassLieferengpassArzneimittelversorgungHessenGesundheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die zunehmenden Lieferengpässe bei Medikamenten in Hessen, die in den letzten Jahren vermehrt in den Medien berichtet werden. Dabei werden verschiedene Medikamentengruppen wie Analgetika, Antibiotika und Antidepressiva erwähnt, die betroffen sind. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Ursachen und den Auswirkungen dieser Engpässe auf die Patientenversorgung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Patienten in Hessen, die auf Medikamente angewiesen sind, sowie die Gesundheitsversorgung im Land. Auch pharmazeutische Unternehmen und die Landesregierung sind involviert.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Lieferengpassmeldungen, den betroffenen Wirkstoffen, der Einstufung als versorgungsrelevant und den Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung der Engpässe.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass im Jahr 2018 von 216 gemeldeten Lieferengpässen 127 versorgungsrelevante Wirkstoffe betroffen waren. Für 2019 wurden bisher 139 von 268 gemeldeten Lieferengpässen als versorgungsrelevant eingestuft. Die Regierung erkennt die Problematik der Lieferengpässe an und sieht Handlungsbedarf, verweist jedoch auf die Zuständigkeit des Bundes für gesetzliche Maßnahmen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken bezüglich der Arzneimittelversorgung in Hessen. Die Landesregierung berichtet von 530 als versorgungsrelevant eingestuften Wirkstoffen und betont, dass nicht jeder Lieferengpass zu einem Versorgungsengpass führt. Die Gesundheitsministerkonferenz hat die Bundesregierung um Prüfung weiterer Maßnahmen gebeten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1585, Wahlperiode 20, eingereicht 26. November 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.