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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

15. Februar 2019Dokument 20/161 · WP 20Hessen
Christoph Degen
FerienbetreuungSchülergeistige EntwicklungHessenBedarf
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christoph Degen thematisiert die Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Es wird auf den hohen Bedarf an entsprechenden Betreuungsangeboten hingewiesen und die Schwierigkeiten der Eltern bei der Suche nach geeigneten Angeboten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung, insbesondere im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, sowie deren Eltern in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt drei zentrale Fragen: 1. Welche Angebote für Ferienbetreuungen gibt es in Hessen? 2. Ist der Bedarf an Betreuungsplätzen gedeckt? 3. Unter welchen Voraussetzungen erhalten Eltern Unterstützung für den Transport ihrer Kinder?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich allen Kindern offenstehen, jedoch kein Überblick über spezifische Angebote für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vorliegt. Die Kommunen sind für die Organisation der Ferienbetreuung zuständig. Zudem wird erklärt, unter welchen Bedingungen Eltern finanzielle Unterstützung für den Transport ihrer Kinder erhalten können.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass der Bedarf an Ferienbetreuung nicht ausreichend gedeckt ist. Die Landesregierung gibt an, dass die Jugendhilfeplanung den örtlichen Bedarf ermitteln muss und dass die Ferienbetreuung über die Kommunen organisiert wird. Es wird auf die Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verwiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/161, Wahlperiode 20, eingereicht 15. Februar 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.