❓ Anträge auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz von ehemaligen Heimkindern in Hessen - Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm thematisiert die Schwierigkeiten, die ehemalige Heimkinder in Hessen bei der Beantragung von Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz haben. Es wird auf die Herausforderungen hingewiesen, die durch langwierige Gerichtsverfahren und die Notwendigkeit der Nachweisführung entstehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ehemalige Heimkinder in Hessen, die in den 50er und 60er Jahren in Heimen der Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Psychiatrien untergebracht waren.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zu den Verfahren, in denen Entschädigungen beantragt wurden, und zu den Schwierigkeiten, die dabei aufgetreten sind. Es wird nach der Anzahl der Fälle, den Klagegegnern und der Höhe der ausgezahlten Entschädigungen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Fragen der Fragesteller, jedoch keine Antworten der Regierung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten zu Klagen nicht gesondert statistisch erfasst werden und eine Auswertung der Verfahrensakten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller berichten von Schwierigkeiten bei der Nachweisführung für Entschädigungsansprüche und erwähnen, dass einige ehemalige Heimkinder vor Abschluss der Verfahren verstorben sind. Die Landesregierung hat auf die fehlende statistische Erfassung der Klagen hingewiesen.