❓ Kurzzeitige Straßensperrungen zur Ausübung der Jagd
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Wiebke Knell thematisiert die Schwierigkeiten bei der Genehmigung von kurzzeitigen Straßensperrungen zur Durchführung von Gesellschaftsjagden. Die Fragestellerin äußert Bedenken, dass die Ablehnung dieser Sperrungen durch die Regierungspräsidien die Jagdausübung und den Einsatz von Jagdhunden gefährdet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Jäger, Jagdhunde sowie die Anwohner und Verkehrsteilnehmer in den betroffenen Regionen, insbesondere in den Regierungsbezirken Kassel, Gießen und Darmstadt.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Ablehnung von Anträgen auf Straßensperrungen, zu Anweisungen der Landesregierung an die Regierungspräsidien und zu den Zahlen der genehmigten Anträge in den letzten drei Jahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Anweisungen zur Ablehnung von Anträgen auf Streckensperrungen gegeben. In den letzten drei Jahren wurden im Regierungsbezirk Kassel 33 Anträge gestellt, von denen 20 genehmigt wurden. Im Regierungsbezirk Gießen wurden 69 Anträge gestellt, 63 davon genehmigt, und im Regierungsbezirk Darmstadt 80 Anträge, von denen 77 genehmigt wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin vermutet, dass die Ablehnungen der Anträge auf Straßensperrungen die Jagdausübung einschränken. Die Landesregierung hat keine statistischen Erhebungen zu Unfällen im Zusammenhang mit Jagdveranstaltungen vorgenommen, und es liegen keine Daten zu jagdbedingten Unfällen vor.