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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Eingesetzte Software zur Wahlberechnung des Hessischen Landtages 2018 und 2009

2. Dezember 2019Dokument 20/1634 · WP 20Hessen
Klaus Gagel
WahlberechnungSoftwareHessenAusgleichsmandateLandtagswahl
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Komplexität der Berechnung von Ausgleichsmandaten bei den Landtagswahlen in Hessen thematisiert. Es wird gefragt, welche Software und Computer für die Berechnung verwendet wurden und ob es Informationen zu Preis und Urheberrechten gibt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Wähler und Fraktionen im Hessischen Landtag sowie die zuständigen Wahlorgane.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der eingesetzten Software zur Berechnung der Ausgleichsmandate, den verwendeten Computern, sowie Informationen zu Preis, Herkunft und Urheberrechten der Software.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Berechnung der Ausgleichsmandate mit der Web-Anwendung 'WahlWeb Hessen' und Microsoft Excel erfolgt. Die Software wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen entwickelt und ist seit 2003 im Einsatz. Es wird klargestellt, dass die Berechnung der Ausgleichsmandate komplex ist und auf gesetzlichen Vorgaben beruht.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass Nachkommastellen in den Ergebnissen entscheidend sein könnten, was die Landesregierung jedoch als unzutreffend bezeichnet. Die Berechnung erfolgt nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren, und die rechtlichen Grundlagen sind im Landeswahlgesetz verankert.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1634, Wahlperiode 20, eingereicht 2. Dezember 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.