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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Zielabweichung vom Landesentwicklungsplan (LEP) - Mindestabstände von Hochspannungsleitungen

3. Dezember 2019Dokument 20/1650 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
HochspannungsleitungenMindestabstandGesundheitsrisikenLandesentwicklungsplanFrankfurt
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die geplante Zielabweichung vom Mindestabstand von 400 m für Hochspannungsleitungen zur Wohnbebauung in Frankfurt am Main thematisiert. Der Fragesteller äußert Bedenken hinsichtlich der Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner des geplanten Stadtteils 'Josefstadt' in Frankfurt am Main sowie die Stadt Frankfurt selbst.

🎯 Was wird gefragt?

Es werden Fragen zur Bewertung des Mindestabstands von Hochspannungsleitungen und den gesundheitlichen Risiken bei einer Reduzierung auf 200 m gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung betont, dass die festgelegten Mindestabstände im Landesentwicklungsplan über die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung hinausgehen und somit der Gesundheitsschutz gewährleistet ist. Es liegt kein Zielabweichungsantrag der Stadt Frankfurt vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die gesundheitlichen Aspekte hingewiesen und die Einhaltung der Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung betont. Ein Zielabweichungsantrag liegt nicht vor.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1650, Wahlperiode 20, eingereicht 3. Dezember 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.