❓ Dokument 20/1652
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Einziehung der Kirchensteuer durch die hessischen Finanzbehörden thematisiert. Der Fragesteller fragt nach dem prozentualen Anteil der Kirchensteuer, der von den Finanzämtern einbehalten wird, sowie nach den Grundlagen und tatsächlichen Aufwendungen für die Einziehung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Religionsgemeinschaften in Hessen, die Kirchensteuer erheben, sowie die hessischen Finanzbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Höhe der Entschädigung für die Einziehung der Kirchensteuer, zur Festlegung dieser Höhe und zu den tatsächlichen Aufwendungen der Finanzbehörden gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessischen Finanzämter behalten 3% der eingezogenen Kirchensteuer als Entschädigung ein. Die Höhe dieser Entschädigung wurde mit den Religionsgemeinschaften vereinbart. Eine genaue Aufschlüsselung der tatsächlichen Kosten für die Einziehung der Kirchensteuer ist nicht möglich, da diese in den allgemeinen Kosten der Einkommensteuer enthalten sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die finanziellen Aspekte der Kirchensteuerverwaltung und könnte Diskussionen über die Angemessenheit der Entschädigung und die Transparenz der Kostenstruktur anstoßen.