❓ Keine Parteien mehr in die Stadthalle
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn thematisiert den Beschluss der Stadt Büdingen, städtische Immobilien nicht mehr an politische Parteien zu vermieten. Hintergrund sind gerichtliche Auseinandersetzungen mit der NPD über die Vermietung der Stadthalle.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind politische Parteien, insbesondere die NPD, sowie die Stadt Büdingen und ihre Bürger.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt nach vergleichbaren Beschlüssen in anderen hessischen Städten, der Vereinbarkeit solcher Beschlüsse mit den Grundrechten und der kommunalaufsichtlichen Möglichkeit, gegen den Beschluss vorzugehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Kenntnis über ähnliche Beschlüsse in anderen Gemeinden. Sie sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss von Parteien aus städtischen Einrichtungen, da es keine Gerichtsentscheidung gibt, die ein Recht auf Nutzung kommunaler Hallen für Parteiveranstaltungen garantiert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass der Beschluss der Stadt Büdingen aufgrund von gerichtlichen Niederlagen gegen die NPD getroffen wurde. Die Landesregierung hat keine rechtlichen Schritte gegen den Beschluss eingeleitet, da kein Rechtsverstoß vorliegt.