❓ Prüfung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 52 AO bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Frankfurt
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt. Es wird auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Leistungen gegenüber der Stadt Frankfurt hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Arbeiterwohlfahrt Frankfurt sowie die Stadt Frankfurt und deren Finanzbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Bewertung der Vorgänge bei der AWO Frankfurt und zur Durchführung von Prüfungen durch die Finanzbehörden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist auf das Steuergeheimnis und kann keine Auskünfte zu den Prüfungen der AWO Frankfurt geben. Es wird erläutert, dass die Überprüfung der Gemeinnützigkeit in einem dreijährigen Turnus erfolgt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die AWO Frankfurt möglicherweise die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nicht erfüllt. Die Landesregierung hat keine konkreten Informationen zu den Prüfungen der AWO gegeben.