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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Gefährliche Orte

10. Dezember 2019Dokument 20/1700 · WP 20Hessen
Hermann Schaus
Gefährliche OrtePolizeibehördenKriminalitätIdentitätskontrolleHessisches Gesetz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Kleinen Anfrage wird die Einstufung gefährlicher Orte in Hessen thematisiert. Es wird nach den Kriterien gefragt, die zur Einstufung führen, sowie nach den Maßnahmen der Polizei an diesen Orten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Städte Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach am Main und Kassel sowie die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentralen Fragen betreffen die aktuellen Einstufungen gefährlicher Orte, die Kriterien für diese Einstufungen, die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und die Maßnahmen gegen Diskriminierung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung stellt fest, dass die Einstufung gefährlicher Orte durch die örtlichen Polizeibehörden erfolgt. Es gibt keine statistische Erfassung der Kontrollen nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 HSOG. Die Regierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für Änderungen im HSOG.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller fordern Informationen über die Einstufung gefährlicher Orte und die damit verbundenen Kontrollen. Die Landesregierung antwortet, dass die Kriterien für die Einstufung auf polizeilichen Beobachtungen basieren und dass die rechtlichen Voraussetzungen für Eingriffe gegeben sein müssen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1700, Wahlperiode 20, eingereicht 10. Dezember 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.