❓ Straßenausbaubeiträge
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtlichen Unsicherheiten und Herausforderungen, die mit der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in hessischen Kommunen verbunden sind. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Möglichkeit einer rückwirkenden Abschaffung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Hessen, die mit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen konfrontiert sind, sowie die Bürgerinnen und Bürger, die von diesen Beiträgen betroffen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Kriterien für eine rechtssichere rückwirkende Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen und ob bestehende Satzungen rückwirkend aufgehoben werden können.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen eine rechtssichere Grundlage bietet, um Satzungen ab dem 07.06.2018 rückwirkend aufzuheben. Eine weitergehende Rückwirkung vor diesem Datum ist jedoch unzulässig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden klargestellt, und die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbeiträgen wurde für defizitäre Kommunen aufgehoben.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es an rechtssicheren Auskünften mangelt, was die Landesregierung nicht teilt. Es wird auf frühere Gesetze verwiesen, die die Erhebung von Straßenbeiträgen regeln, und die Landesregierung betont, dass die Entscheidung über die Beitragserhebung bei den Kommunen bleibt.