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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Flächenverbrauch in Folge der Anwendung des § 13 b BauGB in Hessen

17. Dezember 2019Dokument 20/1726 · WP 20Hessen
Janine Wissler, Heidemarie Scheuch-Paschkewitz, Thorsten Felstehausen
FlächenverbrauchBaugesetzbuchNachhaltigkeitHessenUmweltschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert den Flächenverbrauch in Hessen, der durch die Anwendung des § 13b BauGB verursacht wird. Die Fragesteller weisen auf die alarmierenden Zahlen des Flächenverbrauchs hin und stellen Fragen zur aktuellen Situation sowie den Auswirkungen dieser Regelung auf den Naturschutz.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, Kommunen, Naturschutzverbände sowie die Landesregierung.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach den Entwicklungen der Flächeninanspruchnahme in den Landkreisen, der Bewertung der Landesregierung zu § 13b BauGB, den Auswirkungen auf Umwelt- und Naturschutz sowie der Anzahl der Bauleitpläne, die auf Grundlage dieser Regelung beschlossen wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der Flächenverbrauch in Hessen nicht bei 3,5 ha pro Tag liegt, sondern 2018 bei 2,82 ha pro Tag. Zudem wurden 85 Bebauungspläne auf Grundlage des § 13b BauGB in Kraft gesetzt, während 157 im Aufstellungsverfahren sind. Die Gesamtfläche der betroffenen Bebauungspläne beträgt ca. 214 ha.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Anwendung des § 13b BauGB negative Auswirkungen auf den Naturschutz hat. Die Landesregierung gibt an, dass die Flächeninanspruchnahme durch den Landesentwicklungsplan auf 2,5 ha pro Tag bis 2030 reduziert werden soll. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage wurde am 4. März 2020 veröffentlicht.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1726, Wahlperiode 20, eingereicht 17. Dezember 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.